NABU (Naturschutzbund Deutschland), Gruppe Freiburg e.V..
Beschluss des Verwaltungsgericht Freiburg in dem Eilverfahren.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen Fällung von Teilen des wertvollen Langmattenwäldchens für den Bau einer Gashochdruckleitung im Bereich des geplanten Stadtteil Dietenbach stattgegeben. Antragstellerin ist NABU (Naturschutzbund Deutschland), Gruppe Freiburg e.V., eine regional tätige und anerkannte Umweltvereinigung aus Freiburg i. Br..
Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag des NABU Freiburg stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die befristete Waldumwandlungsgenehmigung des RP Freiburg wiederhergestellt. Damit dürfen bis auf weiteres die Bäume im Langmattenwäldchen nicht beseitigt werden.
Die Stadt Freiburg und Terranet BW wollten in Kürze mit den Baumaßnahmen im Langmattenwäldchen (Gashochdruckleitung) beginnen. Das Regierungspräsidium Freiburg hatte am 31.August 2023 genehmigt, dass die Firma Terranet BW zur Verlegung der Ferngasleitung im Dietenbachgelände im Auftrag der Stadt Freiburg eine 25 Meter breite und etwa 120 Meter lange Schneise in das Langmattenwäldchen (DietenbachWald) schlagen darf. Zu dieser Genehmigung hatte das Regierungspräsidium Freiburg den Sofortvollzug angeordnet.
Das Langmattenwäldchen beherbergt nach den Untersuchungen der Stadt Freiburg viele, teilweise hochgradig gefährdete und geschützte Arten. Der Wald ist deshalb „aus naturschutzfachlicher Sicht sehr wertvoll und hat eine hohe Schutzwürdigkeit“ – so das Gutachten im Auftrag der Stadt. Durchdie Gesamtplanung für den neuen Stadtteil Dieterbach würden Waldflächen im Umfang von mindestens 4,4 ha zerstört. Insbesondere im Bereich des Langmattenwäldchens wären Lebensraumverluste von besonders geschützten Arten unvermeidlich. Zusätzlich würden die Klimaschutzfunktionen des bestehenden Waldes stark beeinträchtigt. Durch Waldflächenverluste und dadurch neu zu entwickelnde Waldränder würden die Flächen mit einem geschlossenen Altholzbestand, der für die Ausbildung eines Waldinnenklima essentiell ist, erheblich reduziert. Dies hätte gegenüber dem reinen Flächenverlust überproportional negative Folgen. Dieser Funktionsverlust des Waldes hinsichtlich Arten- und Klimaschutz würde zusätzlich zur Beeinträchtigung der Erholungsfunktion führen.
Ralf Schmidt, Vorsitzender NABU Freiburg