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Leser der Badischen Zeitung konnten sich in der Samstagsausgabe vom 05.September über den neuesten Planungsstand der Neubaustrecke der Rheintalbahn informieren. 1.700 private Einwendungen sind bei der am 28.08. zu Ende gegangenen aktuellen Anhörung zum Planfeststellungs-Abschnitt 8.2 Freiburg - Schallstadt (Neubaustrecke zur Güterumfahrung von Freiburg) beim Regierungspräsidium Freiburg eingegangen. Das sind sehr viel weniger als bei der Anhörung im Jahr 2009 (51.000).
Ca. 300 der 1.700 privaten Einwendungen kamen aus dem Rieselfeld. Wie viel davon sich allerdings gegen die geplante Nutzung der Mundenhofer Straße als Baustellenstraße wandten, ist nicht bekannt. Klar ist nur, dass dieser Plan der Bahn auf breite Ablehnung...
im Rieselfeld stieß,besonders auch beim BürgerInnenverein (BIV).
Fakt ist: die Mundenhofer Straße ist die zentrale Fuß- und Radwegachse zum Tiergehege Mundenhof und zum Opfinger See und ist für den Fuß-, Rad- und Mofa-Verkehr reserviert (siehe Bild rechts). Für den von der Bahn geplanten Schwerlastverkehr ist sie aus verschiedenen Gründen nicht geeignet. Eine jahrelange, intensive Benutzung für Schwerlastverkehr wäre eine erhebliche Belastung und große Gefahr für den Ausflugsverkehr Richtung Mundenhof und Opfinger See, stellte innerhalb Rieselfelds ein inakzeptables Risiko dar besonders für Kinder und Jugendliche auf dem Weg zum Sportgelände des SvO, zum Stadtteilpark oder zum Kepler-Gymnasium und wäre eine Katastrophe für die Fauna im NSG Freiburger Rieselfeld.
Die 224 Seiten umfassende Stellungnahme der Stadt Freiburg an die Bahn befasst sich mit der gesamten Problematik der Großbaustelle wie z. B. dem Schallschutz, der räumlichen Betroffenheit der Stadt Freiburg mit ihren Teilorten, den beanspruchten Flächen und Ausgleichsflächen, mit den Umweltbelangen unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden, den Forstaspekten, mit den für Rieselfeld besonders wichtigen Punkt Verkehr und Baustellenkonzeption,der Interaktion mit der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Dietenbach und nicht zuletzt mit den Einwendungen der Ortschaften Hochdorf, Lehen, Munzingen und Opfingen.
Das Schreiben der Stadt bezieht hinsichtlich der Nutzung der Mundenhofer Straße als Baustraße mehrfach wie folgt Stellung: „Heranziehung der Mundenhofer Straße ist unverantwortlich“; „Baustellenverkehr über die Mundenhofer Straße kommt nicht in Betracht und auf gar keinen Fall durch das Tiergehege“; „die Andienung über Mundenhofer Straße ist zu vermeiden“.
Interessant ist, dass die Stadt Freiburg das durch die Bahnbaustelle anfallende überschüssige Erdaushubmaterial – nicht nur das vom Mengener Tunnel – zum Auffüllen des Dietenbach-Geländes sehr gut gebrauchen kann. Da das Erddeponieren für die Bahn kostenpflichtig ist, käme für die Stadt noch ein Profit dazu. Das Erdaushubmaterial muss aber über Straßen und Wege antransportiert werden. Auf welche Weise dies schlussendlich geschehen soll und welche Lösung bzw. welcher Kompromiss am Ende herauskommt, ist Verhandlungssache. Der BIV-Vorstand ist gespannt und verfolgt das weitere Procedere mit größter Aufmerksamkeit.
Heiner Sigel und Helmut Mielitz