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Wohnhof Max-Joseph-Metzger-Straße-Rieselfeld

Fußgängerzonen sind ausschließlich für Fußgänger bestimmt. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung untersagt, es sei denn, sie sind durch eine entsprechende Beschilderung zugelassen – wie Radfahrer in der kurzen Fußgängerzone der Max-Josef-Metzger-Straße 15/17, dem „Wohnhof“. Fußgänger haben aber Vorrang und Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit und ihr Fahrverhalten dem Fußverkehr anpassen. Das bedeutet konkret, dass Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden muss. Anwohner der Max-Josef-Metzger-Str.15/17 sind in Sorge über eine in letzter Zeit beobachtete zunehmende Rücksichtslosigkeit besonders von E-Bike-Fahrern, die viel zu schnell durch die Fußgängerzone im Wohnhof brausen. Kleinkrafträder wie Mofas und ...

führerscheinpflichtige S-Pedelecs sind auf dieser Strecke nicht mehr erlaubt. Allerdings waren Mofas bis vor ca. 2-3  Jahren zugelassen.Im „Wohnhof“ zwischen den Häusern spielen häufig Kinder. Nach Norden Richtung Jean-Monnet-Straße und Dietenbach-Park befinden sich dazuhin zwei Kinderspielplätze und die Kita Lummerland.

Wohnhof Max Joseph Metzger Straße Rieselfeld Foto Gabi Obi 4 web

Gott sei Dank kam es bisher nicht zu einem nennenswerten Unfall mit verletzten Kindern.  Ein couragierter Anwohner hatte sich wegen dieser Gefährdungssituation an das zuständige Garten- und Tiefbauamt (GuT) gewandt, um die Gefahrenlage darzustellen und um Abhilfe zu ersuchen. Am 27.10.2020 fand unter Corona-Bedingungen ein Ortstermin an der Gefahrenstelle statt mit Repräsentanten des GuT, zahlreichen Anwohnern, dem AK Verkehr und Gabi Obi vom Vernetzungsportal Rieselfeld.biz.

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Das Amt stellte fest, dass die bestehende Beschilderung korrekt und gut einsehbar ist und dass eine Vergrößerung des Schilderwaldes mit großer Sicherheit nichts bewirken werde. Von den Bewohnern kam der Vorschlag, eine Bodenschwelle am nördlichen Beginn der Fußgängerzone anzubringen. Dies wurde aber vom Amt abgelehnt, da in der ganzen Stadt wegen Sturzgefahr keine Schwellen mehr eingerichtet werden. Nach längerer Debatte, Abwägung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten und Prüfung der möglichen Maßnahmen, folgten die Fachbehörden dem von den Anwohnern im Weiteren geäußerten Vorschlag, eine Z-Verschrankung auf der Nordseite mit ausreichendem Abstand der Bügel anzubringen, sodass auch Radfahrer mit Kinderanhängern passieren können. 

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Die südliche Zufahrt muss für die Feuerwehr freigehalten werden.Zwar lässt sich damit nicht in allen Fällen verhindern, dass unkundige oder gar rücksichtslose Verkehrsteilnehmer mit oder ohne Motorunterstützung durch den Innenhof rauschen, aber es müsste mit den geschilderten Maßnahmen jedem deutlich werden, dass ein geschützter Bereich beginnt – eine Fußgängerzone – die gebietet, sich verantwortungs-  und rücksichtsvoll zu verhalten.

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Es bleibt zu hoffen, dass die vorgesehene Maßnahme Erfolg bringt. Der AK Verkehr wird ein Auge darauf haben.

Heiner Sigel/AK Verkehr

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