Barrierefreiheit Einstellungen
Eigentümerinnen und Eigentümer sind für den Rückschnitt verantwortlich
Bäume und Sträucher dürfen nicht in Straßen und Gehwege hineinragen, sie müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden. Dafür sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke verantwortlich, auf denen die Bäume und Sträucher wachsen. Darauf weist das Garten- und Tiefbauamt (GuT) hin. Auch Äste und Zweige, die vom eigenen Grundstück in den Straßenraum hineinwachsen und Straßenlaternen und Verkehrszeichen oder Fuß- und Radwege zuwuchern, fallen unter diese Regelung.
Anlass ist, dass derzeit wieder Hinweise und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern beim GuT eingehen. Demnach können Gehwege nur noch eingeschränkt genutzt werden. Auch landwirtschaftliche Wege wie etwa ...
im Gewann Grund in St. Georgen, sind von überhängenden Ästen freizuhalten.
Falls Verkehrsteilnehmende durch Zweige oder Äste, die vom Privatgrund in den öffentlichen Weg hineinragen, zu Schaden kommt, sind die Eigentümer haftbar.
Die richtige Jahreszeit für einen Rückschnitt ist von Oktober bis Ende Februar. Jedoch sind Ausnahmen erlaubt, wenn die Sicherheit gefährdet ist. Das GuT bittet deshalb darum, Hecken und Äste soweit zurückzuschneiden, dass der Verkehrsraum wieder gefahrlos benutzt werden kann.
Foto: Rieselfeld.BIZ
Quelle: Stadt Freiburg