Haselmaus gehört jetzt auch offiziell zu den geschädigten Arten
Erhöhung der Rodungsfläche
Verschiebung des Offenlagebeschluss Stadtbahn auf den Bauauschuss
Die Stadt Freiburg beginnt die geplanten Rodungen ab Oktober 2024 vorzubereiten. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim Ende Februar der sofortigen Vollziehbarkeit der Waldumwandlungsgenehmigung widersprochen hat mit der Begründung, dass nicht geklärt werden könne, ob der Landwassergraben als Wald gilt oder nicht, wurde jetzt von der Stadtverwaltung eine neue Beschlussvorlage für die Gemeinderatssitzung am 23.04.24 eingebracht.
In diesen Änderungen wird der Landwassergraben, um Rechtssicherheit zu schaffen, zukünftig als Wald geführt, ebenso...