Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 25.10.2024 den Eilantrag des NABU gegen die Genehmigung zur befristeten Umwandlung von Wald zum Zwecke der Umlegung der Gashochdruckleitung Rheintalsüdleitung (RTS 2) im Bereich des von der Stadt Freiburg geplanten Stadtteils Dietenbach abgelehnt (14 K 2852/24). Die Terranets BW GmbH, der die Genehmigung durch forstrechtliche Entscheidung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 31.08.2023 für eine Fläche von insgesamt ca. 0,29 ha (2.988 m²) erteilt wurde, darf daher vorläufig Rodungsarbeiten durchführen.
Die Terranets BW GmbH benötigt die befristete Waldumwandlungsgenehmigung, um eine Gashochdruckleitung so zu verlegen, dass sie der Schaffung des von der Stadt Freiburg geplanten neuen Stadtteils Dietenbach nicht mehr im Wege steht. Der NABU hat gegen die Genehmigung Klage erhoben und...