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Ladezone Rieselfeld Ende eingeschr. H Verbot Beginn ParkscheibeWie froh ist man selbst im Rieselfeld, wenn man in den Stoßzeiten im hochfrequentierten Teil der Rieselfeldallee einen dem Einkaufsziel nahen Parkplatz ergattern kann. Doch manchmal entpuppt sich der unerwartet freie Platz als Pyrrhussieg, denn zur großen Überraschung findet man nach dem Einkauf ein Knöllchen vor. Und dies nicht einmal zu Unrecht.
Wie erklärt sich das?
Im Einzugsbereich von verschiedenen Geschäften auf der Rieselfeldallee wie Postfiliale/Blumenladen, der K&U-Bäckerei, dem Edeka-Strecker und der Bäckerei Heitzmann wurden vor geraumer Zeit tageszeitlich eingeschränkte Haltverbotszonen  werktags von 7-18 Uhr auf den Seitenstreifen eingerichtet (Zeichen 286 StVO). Dabei handelt es sich um Be- und Entladezonen. Ein Zusatzschild „Ladezone“ ist nicht erforderlich.
Die Ladezonen sind jeweils von der Länge her so bemessen, dass ...

dort gewerblicher Lieferverkehr möglich ist. Es soll dadurch verhindert werden, dass Lieferwagen oder gar Lkws während der Ladetätigkeit z. B. auf dem Rasen der Tramtrasse parken oder gar mitten auf der Rieselfeldallee stehen bleiben und die Straße komplett blockieren.
Beim eingeschränkten Haltverbot gilt die 3-Minuten-Regel: Halten bis zu 3 Minuten ist erlaubt, auch Ein- und Aussteigen, aber Ladezone Rieselfeld Beginn der Ladezone RFAder Fahrer muss anwesend sein. Be- und Entladen ist  möglich, denn dann gilt die 3-Minuten-Frist nicht: es darf während des gesamten Be- und Entladevorgangs (z. B. auch während eines Wohnungsumzugs etc.) dort geparkt werden. Maßgebend ist hierbei, dass eine Ladetätigkeit am Fahrzeug festgestellt werden kann und der/die Fahrer*in sich in der Nähe des Fahrzeugs befindet, die Verkehrslage überblickt und das Fahrzeug bei Bedarf auch wegfahren kann. Das Abstellen des Fahrzeugs in einer Ladezone um z. B. einzukaufen, die Post wegzubringen o.ä. und sich weiter vom Fahrzeug zu entfernen, ist indes nicht zulässig.
Da die Ladezonen trotz korrekter Beschilderung offensichtlich häufig von zu Unrecht Parkenden blockiert werden und die Lieferfahrzeuge deshalb daran gehindert werden, die Ladezonen anzufahren und ihre Ladetätigkeit angemessen zu verrichten, wird der Gemeindevollzugsdienst (GVD) zukünftig den ruhenden Verkehr und insbesondere die neu eingerichtete Be- und Entladezone vor der neuen Postfiliale in der Rieselfeldallee verstärkt überwachen.
Also: Erspart euch Ärger und Kosten, seid rücksichtsvoll und haltet die Ladezonen frei für den Lieferverkehr.

Fotos und Text: AK Verkehr/Heiner Sigel

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