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Dirk SchemmerDer Makler Dirk Schemmer reagiert auf das Bestellerprinzip und revolutioniert mit einer neuen Honorierungsmethode die Immobilien-Branche: Faire Abrechnung nach Arbeitszeit, Transparenz und Wahlfreiheit für Kunden.

Der Freiburger Immobilienexperte Dirk Schemmer übernimmt eine Vorreiterrolle in der Makler-Zunft. Sein Büro Dirk Schemmer Immobilien verzichtet auf eine Honorierung per Provision und rechnet Leistungen stattdessen nach Arbeitszeit ab. Das Konzept ist in Deutschland neu. In der Branche üblich ist eine Provision in Abhängigkeit von der Kaltmiete der vermittelten Wohnung. Der Immobilienwirt ist der erste Makler rund um Freiburg, der das Modell erfolgreich umgesetzt hat. Während sich viele Makler aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen, ist sein Büro mit der Innovation erfolgreich am Markt.

„Wir setzen auf eine faire Abrechnungsmethode, die für die Kunden transparent ist“, sagt Dirk Schemmer.

Anlass für die Einführung der neuen Honorierungsmethode war das Bestellerprinzip. Dieses gilt seit Juni 2015 und regelt die Honorierung von Maklern. Nach dem Leitsatz „Wer bestellt, der zahlt“ tragen nicht mehr die Mieter die Provision. Vermieter, die einen Makler mit der Vermarktung einer Immobilie beauftragen, müssen die Kosten übernehmen. Die gesetzliche Neuregelung hat die Makler in Bedrängnis gebracht: Viele steigen aus dem Vermietungsgeschäft aus.

„Wir wollten unsere Kunden nicht im Stich lassen, aber es war auch klar, dass wir etwas ändern mussten“, sagt Dirk Schemmer. Der Makler wollte die Einführung des Bestellerprinzips für seine Auftraggeber verträglich gestalten und sein Geschäft erhalten. Seine Frau und Kollegin Christine Schemmer entwickelte das Konzept. „Es ging darum, eine Lösung zu finden, die realistisch und für den Kunden greifbar ist“, sagt Christine Schemmer.

Im Umgang mit seinen Auftraggebern legt das Maklerbüro Wert auf Transparenz. „Wir erklären den Kunden genau, wofür wir die Arbeitszeit aufwenden. So können sie jeden einzelnen Arbeitsschritt nachvollziehen“, sagt Dirk Schemmer.

Im Durchschnitt benötigt der Makler für die Vermittlung einer Mietwohnung sieben bis zehn Arbeitsstunden. Schemmer informiert seine Kunden im Beratungsgespräch über den erwartungsgemäßen Aufwand. Da die Provision keine feste Größe mehr ist, sondern erst nach Abschluss der Vermittlung feststeht, spielt Transparenz bereits vor Vertragsabschluss eine große Rolle. Die Kunden sollen von der Rechnung schließlich nicht überrascht werden.

„Unsere Auftraggeber sollen mit unserer Leistung so zufrieden sein, dass sie immer wiederkommen“, sagt Schemmer. Er baut auf eine langfristige Kundenbindung.

89 Euro plus Mehrwertsteuer setzt Schemmer pro Arbeitsstunde an. Früher wurde er im Erfolgsfall honoriert, heute entlohnen die Kunden den tatsächlichen Zeitaufwand. „Dieses Prinzip versteht jeder Kunde“, sagt der Makler. Die Umstellung ging daher auch relativ problemlos von statten. „Wir haben bisher sehr gute Erfahrungen gemacht und von unseren Klienten positive Rückmeldungen erhalten“, sagt Dirk Schemmer.

Von der neuen Abrechnungsmethode profitieren vor allem Eigentümer großer Wohnungen, sie bezahlen nun weniger als bei einer Abrechnung in Abhängigkeit von der Kaltmiete.

Zusätzliches Angebot: Das Maklerbüro bietet den Kunden seit der Einführung des Bestellerprinzips zudem die Wahlfreiheit. Die Auftraggeber können entscheiden, welche Makler-Leistungen sie tatsächlich benötigen. Sie müssen  nicht mehr das gesamte Programm wählen, sondern können Teilleistungen auch selbst übernehmen. Der Klient legt fest, welche Leistungen er beanspruchen möchte. Entsprechend bezahlt er auch nur diese.

Schemmer gibt ein Beispiel: „Wenn ein Mieter eine Wohnung kündigt, seinem Vermieter gleichzeitig einen Nachmieter vorschlägt und dieser mit ihm einverstanden ist, fallen Mietersuche und Besichtigungstermine weg.“ Das zeigt sich auch auf der Rechnung: Weniger Zeitaufwand für den Makler bedeutet Kostenersparnis für den Auftraggeber.

Die meisten Kunden, etwa 95 Prozent verlangen weiterhin den Komplettservice. Fünf Prozent übernehmen Teilaufgaben selbst, etwa zeitaufwendige Besichtigungen. „Dann lege ich zum Beispiel mit einer Einschätzung der angemessenen Miethöhe für die Wohnung die Grundlage“, erklärt Schemmer. In vielen Fällen hilft der Makler auch mit dem Mietvertrag oder übernimmt die Bonitätsprüfung des Bewerbers. „Das sind Leistungen, für die es fachliches Wissen und professionelle Unterstützung braucht.“

Bereits in der Vergangenheit ist Schemmer neue Wege gegangen. Bereits vor zehn Jahren hat er das freiwillige Bestellerprinzip in seinem Büro für den Bereich der Verkaufsimmobilien eingeführt. Anstatt, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision wie sonst üblich teilen, tragen die Verkäufer sie komplett. „Auf diese Weise bin ich nicht zwei Auftraggebern mit gegensätzlichen Interessen verpflichtet und kann ganz im Sinne des Verkäufers handeln. So ist ein schnellerer und besserer Verkauf möglich“, erklärt Schemmer.

 

Zur Person:

Herr Schemmer webDirk Schemmer ist studierter Immobilienwirt und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Der Makler ist Vorstandsmitglied beim IVD Süd (Immobilienverband Deutschland, Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen), Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Freiburg und arbeitet als Mitglied im Bundesfachausschuss Sachverständige IVD mit. Zudem ist er Dozent an der Deutschen Immobilienakademie Freiburg.

Der 46-Jährige gebürtige Freiburger ist seit 20 Jahren in der Immobilienbranche tätig. 2001 gründete er sein Maklerbüro, einen Drei-Personen-Betrieb.

Christine SchemmerChristine Schemmer (37) ist Immobilienwirtin und Diplom-Sachverständige  für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.

Das Bestellerprinzip:

Die Regelung: Das Bestellerprinzip ist eine Neuregelung, die seit dem 1. Juni 2015 gilt. Sie regelt die Provision für Immobilienberater im Bereich der Vermietungsgeschäfte. Demnach können Vermieter die Provision nicht mehr wie früher oft üblich auf die Mieter abwälzen. Seit Juni gilt: „Wer bestellt, der zahlt“. Das heißt, dass Vermieter, die einen Makler mit der Vermittlung einer Wohnung beauftragen, auch die Kosten tragen müssen. Das Bestellerprinzip soll die Rechte der Mieter schützen. De facto sind Aufträge durch Mietwohnungssuchende damit ausgeschlossen. Experten bemängeln die praktischen Auswirkungen.

Die Folgen: Eine gemeinsame Befragung von Immobilienscout24 und Immobilienzeitung unter 1300 Maklern und Vermietern ergab, dass das Bestellerprinzip dazu führt, dass sich viele Makler aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen. Das Ergebnis nach nur wenigen Monaten Bestellerprinzip: Fast 70 Prozent der Makler verändern ihr Leistungsangebot und konzentrieren sich auf den Verkauf von Immobilien. Sieben Prozent gaben das Vermietungsgeschäft komplett auf.

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