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Das Kultusministerium des Landes hat vergangene Woche bekannt gegeben, dass die Schulen in den Pfingstferien eine Notbetreuung anbieten können. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz bestehe allerdings nicht. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind gemäß des Schreibens der Kultusverwaltung aufgefordert, für ihre Schule zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Notbetreuung ermöglichen können. Die Staatliche Schulverwaltung, die geschäftsführende Schulleiterin der Grundschulen, die freien Träger und das städtische Amt für Schule und Bildung haben nun eine gemeinsame Lösung für eine weitreichende und verlässliche Notbetreuung in den Ferien erarbeitet: In der ersten Pfingstferienwoche bietet die Stadt als Schulträger gemeinsam mit den freien Trägern an den Grundschulen, in denen ursprünglich eine ...

Ferienbetreuung geplant war, eine ganztägige kostenpflichtige Notbetreuung an, um die Eltern zu unterstützen. Für die zweite Ferienwoche entscheiden die Schulleitungen abhängig von den Gegebenheiten, ob die Lehrkräfte vor Ort Angebote unterbreiten. Die Eltern erhalten von den Schulen zeitnah weitere Details. Auch die Anmeldungen erfolgen direkt bei den Schulleitungen. Nach wie vor handelt es sich um ein Angebot der erweiterten Notbetreuung durch den Schulträger. Berechtigt zur Teilnahme sind ausschließlich Kinder von Eltern, welche die  Kriterien der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes erfüllen. Bürgermeisterin Gerda Stuchlik unterstreicht: „Die bestehende gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort hat sich auch in der Krisensituation bewährt. Gemeinsam konnten wir als Schulträger eine tragfähige Lösung entwickeln, um betroffene Familien auch in den Pfingstferien mit Betreuungsangeboten zu entlasten.“

In der ersten Woche übernimmt die Schulkindbetreuung von Claras Kerni die Betreuung der Schulkinder der Clara-Grunwald-Schule und in der zweiten Woche gibt es dort kein Angebot.

In der Freien Waldorfschule Rieselfeld gibt es keine Betreuung, weil es keine Nachfrage gab.

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