Barrierefreiheit Einstellungen
Das Grundprinzip der Vorfahrtsregelung ohne Beschilderung ist klar und eindeutig – rechts vor links – was Diskussionen in den meisten Fällen erübrigt. Allerdings gibt es besondere Konstellationen, die anders geregelt und den meisten gut geläufig sind, z. B. im Kreisverkehr oder die Ausfahrt aus einem Grundstück, aber auch aus einem Verkehrsberuhigten Bereich – im umgangssprachlichen „Spielstraße“ genannt – was dagegen nicht allen bekannt ist.
Verkehrsberuhigte Bereiche gibt es im Rieselfeld an vielen Stellen: so sind kurze Stichstraßen aus den „langen Geraden“ Ingeborg-Drewitz- oder Cornelia-Schlosser-Allee häufig „Spielstraßen“, wie z. B. der Rosa-Ausländer Weg, der Ingeborg-Bachmann-Weg oder ein Teil der Adelheid-Steinmann-Straße und der Anna-Müller-Weg, aber auch alle Straßen nordwestlich des Rieselfeldgrabens ab Carl-von-Ossietzky-Straße, dann die westlichen Querstraßen zwischen ...
Ingeborg-Drewitz-Allee und Cornelia-Schlosser-Allee. Wer den „Spielstraßen“-Bereich verlässt, muss die Vorfahrt der anderen Fahrzeuge beachten: es gilt nicht Rechts vor Links! Übrigens muss im ganzen Bereich der Spielstraße von allen Verkehrsteilnehmern Schrittgeschwindigkeit eingehalten werden, d. h. auch von Radfahrern – was häufig nicht geschieht.
Bei der Ausfahrt aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist es wie beim Ausfahren aus einem Grundstück: man ist gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig, Rechts-vor-Links gilt hier nicht. Dies ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar dann der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter Abstand sind.
Die genannte Vorfahrtsregelung wird offensichtlich zumeist problemlos umgesetzt, nur an der Einmündung der Adelheid-Steinmann-Straße in die Rieselfeld-Allee am Geschwister-Scholl-Platz gibt es Diskussionen. Dort sind etliche Fahrzeuglenker der Ansicht, sie hätten bei der Einfahrt in die Rieselfeldallee Vorfahrt, da sie gegenüber den Fahrzeugen auf der Rieselfeldallee von rechts kommen. Da die Spielstraße bereits ca. 35 m vorher endet, bleibt die Frage offen, ob in diesem Fall die o. g. Regelung anzuwenden ist. Die Adelheid-Steinmann-Straße ist an der Einmündung ein kurzes Stück aufgepflastert, aber dieses Gestaltungselement hat keine verkehrsrechtliche Bedeutung. Wer hat Recht?
Die Einschätzung der Verkehrsbehörde der Stadt Freiburg:
„Da das Ende des verkehrsberuhigten Bereichs an dieser Stelle so weit von der Einmündung abgesetzt ist, gilt nach unserer Einschätzung die Vorfahrtsregel Rechts vor Links. Die Aufpflasterung an dieser Stelle dient nur als Gestaltungselement und hat verkehrsrechtlich keinen Regelungsgehalt. Der Unterschied zur Einmündung Adelheid-Steinmann-Straße/Willy-Brandt-Allee liegt darin, dass dort einerseits der verkehrsberuhigte Bereich direkt an der Einmündung endet und sich dort andererseits ein abgesenkter Bordstein befindet. Zudem wird durch das Tempo 30-Zone-Piktogramm vor der Einmündung nochmals verdeutlicht, dass man sich beim Abbiegen in einer 30er-Zone und nicht mehr im verkehrsberuhigten Bereich befindet.“
Bei der Ausfahrt aus der Adelheid-Steinmann-Straße in Richtung Besancon-Allee gilt fraglos die Regel: Wer den „Spielstraßen“-Bereich verlässt, muss die Vorfahrt der anderen Fahrzeuge beachten.
Aus dem AK Verkehr: Text und Fotos Heiner Sigel