Umweltschutzamt entscheidet über AusnahmenOft werden auch heute noch Grünschnitt oder pflanzliche Abfälle verbrannt. Das ist aber nicht nur mit erheblichen Geruchsbelästigungen verbunden, sondern in den meisten Fällen auch verboten.Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist die Verwertung von Grünabfällen der Beseitigung grundsätzlich vorzuziehen. Pfl...
