Ein Betreiber eines Ladengeschäfts in der östlichen Rieselfeldallee hat sich an die Straßenverkehrsbehörde gewandt, weil auf der Südseite der Rieselfeldallee östlich der Einmündung Walter-Benjamin-Straße vermehrt Fahrzeuge von Dauerparkenden abgestellt werden. Hierdurch seien für die Kundschaft der dortigen Ladengeschäfte oder Praxen kaum freie Parkplätze verfügbar. Es wurde daher angeregt, die bereits bestehende Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheibenpflicht entlang der Rieselfeldallee auf der südlichen Seite nach Osten zu verlängern.
Bei einem klärenden Ortstermin am 22.01.2019 mit dem AK Verkehr und Behördenvertretern aus GuT und Polizei wurde einvernehmlich beschlossen, ...
den vorhandenen Poller durch ein Parkschild zu ersetzen, um eine Kurzzeitparkzone einzurichten. Es soll werktags eine Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheibenpflicht und einer maximalen Parkdauer von 2 Stunden mit zeitlicher Beschränkung von 9 bis 19 Uhr eingerichtet werden (Zeichen 314-10 und 314-20 StVO in Kombination mit Zeichen 1040-32 und 1042-31 StVO).