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maßnahmen corona virus

Gesundheitsamt erlässt nach Landesvorgabe eine aktualisierte Allgemeinverfügung:
Ab Donnerstag, 22. Oktober, gilt:
- Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der gesamten Altstadt
- Ab 23 Uhr gilt stadtweite Sperrstunde
- Verbot von Gassenausschank ab 19 Uhr
In Freiburg wurde jetzt die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten. Das bedeutet 50 Neuinfektionen in der Woche pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Der erneute und schnelle Anstieg von Neuinfektionen in Freiburg bedeutet...

weitere Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger. Die baden-württembergische Landesregierung hatte am vergangenen Wochenende die höchste Corona Alarmstufe mit Rot ausgerufen, die aktualisierte landesweite Verordnung gilt seit Montag, 19. Oktober. Oberbürgermeister Martin Horn: „Wir haben jetzt die kritische Phase erreicht. Alle Bürgerinnen und Bürger sind gefordert, damit die Zahlen nicht weiter steigen. Die jetzigen Maßnahmen sind natürlich einschneidend, aber wir wollen und müssen weitere Ansteckungen unbedingt verhindern“.

Die aktualisierte Allgemeinverfügung mit weiteren ergänzenden Maßnahmen wird das Gesundheitsamt, das für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und für die Stadt Freiburg gemeinsam zuständig ist, heute noch erlassen. Sie gilt ab morgen, Donnerstag, 22. Oktober, und beruht auf den Vorgaben des Landes.
Die Stadt wird die neuen verbindlichen Vorgaben, die zunächst für 14 Tage gelten, somit ab morgen umsetzen. Die Mund-Nasen-Bedeckungspflicht (MNB) wird erweitert und gilt in der gesamten Freiburger Altstadt, auch wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen mit ärztlicher Bescheinigung. Die bestehende MNBPflicht gilt weiterhin auch für die Wochenmärkte und für alle nicht privaten Veranstaltungen im Freien wie in geschlossenen Räume, auch wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Nach den aktuellen Vorgaben des Landes wird auch in Freiburg, wie in anderen Städten in Baden-Württemberg, eine Sperrstunde ab 23 Uhr für ganz Freiburg eingeführt. Auch die Untersagung des so genannten Gassenausschanks ist landesrechtlich vorgegeben und wird ebenfalls ab morgen umgesetzt. Ab dann dürfen von 19 bis 6 Uhr in Gaststätten keine alkoholischen Getränke Außer-Haus (To-go) verkauft werden.
Zudem wird die Taktung der Nachtbusse der VAG am Wochenende an die Regelungen unter der Woche angepasst, da davon auszugehen ist, dass die Busse weniger genutzt werden. Das Angebot des Frauennachttaxi steht wie bisher zur Verfügung. „Wir haben in den letzten Tagen gesehen, wie drastisch sich die Infektionslage deutschlandweit und in unserer Region erhöht hat und uns zum Handeln zwingt. Gemeinsam müssen wir nun den Spagat hinbekommen, das öffentliche Leben aufrecht zu erhalten und gleichzeitig die Infektionszahlen zu reduzieren“, so Bürgermeister Breiter.
Das Einkaufen, der Bummel in der Altstadt und der Besuch der Gastronomie sind weiterhin möglich. Aufgrund der in Freiburg und im Landkreis ähnlich hohen Infektionslage gelten die jetzigen Maßnahmen in Stadt und Landkreis. OB Horn: „Es hat sich bewährt, dass wir mit dem Landratsamt in ständigem Austausch sind und uns seit Beginn der ersten Corona-Welle kontinuierlich abstimmen, damit zumindest Stadt und Landkreis die gleichen Maßnahmen umsetzen. Es wäre wünschenswert, wenn alle getroffenen Regelungen des Landes für alle Städte und Kommunen bei ähnlichen Infektionszahlen gleichermaßen gelten würden.“

Stadt Freiburg/PM

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