Barrierefreiheit Einstellungen
Zum Artikel: Info-Veranstaltung „Roller-Rowdys im Rieselfeld“
In seinem Bericht übers Treffen ist die Wut, leider auch Verzweiflung, Hilflosigkeit der Betroffenen bei der Suche nach möglichen Lösungen deutlich spürbar. Um Ansätze zu Lösungen zu finden, vergleichen wir die Bedürfnisse aller Beteiligten: Die Sprecher der Rollerfahrer wollen, beanspruchen „das Recht“ auf Spaß. Spaß daran, andere Menschen zu quälen, wehren sich aber gegen die Bezeichnung „Rowdies“! Sie wollen keine Abwertung, sondern Respekt, ohne Respekt von ihnen vor und für andere! Die betroffenen Bürger wollen, brauchen Ruhe. „Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.“ Keine Unversehrtheit ohne einen regelmäßigen ungestörten Schlaf, ein Grundbedürfnis, also ein Grundrecht. Dazu wird von Gefährdung der Kinder berichtet! Recht auf Spaß im Vergleich? Dieser Vergleich zeigt mir, dass ...
eine Lösung schnell gefunden werden muß. Die Anregung, beim Rieselfeldersommerfest einen Tisch für eine Gesprächsrunde einzurichten, zeigt mir, mit Verlaub, die Hilflosigkeit. Wer beim Fest schon dabei war, weiß sehr wohl, dass die Musik so ohrenbetäubend laut ist, dass ein Gespräch/Dialog mit dem nächsten Nachbar kaum möglich ist. Die Wirksamkeit einer GesprächsRUNDE, bei der es sehr auf die Verständigung ankommt, bei der auch Alkohol reichlich konsumiert wird?
Lärm gerade im Sommer ist ein heißes (ja Sommer!) Thema in der ganzen Stadt. Das Thema löst auch in mir viel aus: unter anderem die Frage, weshalb wollen manche die quälenden Jugendlichen vor Konsequenzen, vor Verzicht auf Spaß schonen, obwohl gegen ein Grundrecht der ihnen Versorgenden - durch unsere Steuer, die Kindergeld, Kindergärten, Schulen, Studium ermöglichen - gehandelt wird? Erfahrungen mit Konfliktgesprächen gerade bei auffälligen Jugendlichen zeigen leider, dass die Zugehörigkeit zu einer Gruppe allesentscheidende ist. „Verrat“ wird mit Ausschluß bestraft. Grenzen, Verzicht machen viele scheinbar zum Opfer, eine Haltung die sie zur Verweigerung gegenüber Autoritäten „berechtigt“. Die AfD weiß, wie sie die bei Volljährigkeit damit fangen können. Ihr Erfolg dabei zeigt sich in fast allen Europäischen Ländern, in USA sowieso, in D unterstützt sie 18% der Wähler, mehr als SPD oder Grünen! Verweigerung des Respekts, Aufgabe der Selbstkontrolle, Ansprüche als vermeintliche Opfer sind somit schon „salonfähig“. Bei dem Anspruch, bzw. bei der Einstellung dieser Jugendlichen wird keine Lösung ohne Polizei ggf. Anwälte, evt. ohne Gemeinderat geben. Daher muß erstmal die Polizei gewonnen werden, ihre Rolle als Schutzbietende hier einzubringen: Schutz vor nächtlichen Ruhestörungen, d.h.Sicherung eines Grundrechts!
Deshalb schlage ich vor: ca. 2-3 gewählten Vertreter der Betroffenen nehmen nochmal Verhandlungen mit der Polizei - auch auf höheren Ebenen - auf. Im Gespräch mit der Polizei wird eine Runde von etwa 10 Beteiligten mit Einladung an die Vertreter der Rollerfahrer und an deren Eltern - je 2 von der Polizei, von den Bürgern, vom Stadtrat, von den Vertretern der Rollerfahrern samt 2 Eltern - vereinbart, die idealerweise von einem Mediatoren, einer - in mit Erfahrungen mit Jugendlichen geleitet wird. Darüber hinaus soll es auch dabei um Maßnahmen zur Identifizierung der „Rowdies“ gehen und zu juristisch haltbaren Beweisen bezüglich der Störung.
Keine Lösung wäre für die Betroffenen weiterhin unerträglich, gerade bei einer Gefährdung der Kinder. Bei der Lärmbelastung/Belästigungen im Alltag ist der Schutz vor wiederholten, massiven nächtlichen Ruhestörungen, umso dringender! Keine Lösung würde das rücksichtslose Verhalten fördern. Denn je wilder, desto besser. Wer mehr wagt, bekommt entsprechende Aufmerksamkeit, wird eine führende Persönlichkeit in seiner „Rowdie“ Gruppe.
Ich könnte bei der Suche nach einem Mediatoren (Gender neutral) behilflich sein.
Hoffend
Jeanelle La Motte