Barrierefreiheit Einstellungen
In Freiburg gilt die Räumpflicht, das bedeutet Gehwege sind von den Anwohnerinnen und Anwohnern von Schnee und Eis freizuhalten. Bei Glätte muss Splitt oder Sand gestreut werden - Streusalz ist verboten, da es Tiere und Pflanzen schädigt sowie das Grundwasser belastet. Damit jeder Freiburger Haushalt mit ausreichend Splitt versorgt werden kann, wird das Material an mehreren Recyclinghöfen verkauft. Das Angebot der Freiburger Abfallwirtschaft (ASF) gibt es auf den städtischen Recyclinghöfen in Haslach, Littenweiler und St. Gabriel im Industriegebiet Nord. Das Granulat wird lose ...
angeboten. Die Käufer müssen eigene Eimer (bis 10 Liter Volumen) mitbringen, eine Splittfüllung kostet einen Euro. Das Material ist salzfrei und zum Streuen auf Gehwegen und Treppen bestens geeignet.
Öffnungszeiten: