Barrierefreiheit Einstellungen
Die landesweite Regelung zum Tragen von FFP2- Masken oder eines vergleichbaren Standards (KN95 oder N95) wurde von der Landesregierung mit Wirkung zum Freitag, 28. Januar, auch auf die Fahrt in Bussen und Straßenbahnen ausgeweitet und gilt somit dann auch in den Fahrzeugen der Freiburger Verkehrs AG (VAG). Die neue Regelung gilt natürlich auch in den Räumen von Berg- und Talstation der Schauinslandbahn sowie ...
in den Seilbahnkabinen.