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Vorsorgevollmacht

Am 29.09.2022 hatte Frau Rechtsanwältin Schmidt im Glashaus über die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung informiert.

Vorsorgevollmacht:
Wenn Sie als volljährige Person selbst es nicht mehr können, muss ein anderer für Sie Entscheidungen treffen und handeln. Weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein.
Es bestehen zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Der darf dann alle wichtigen Entscheidungen für Sie treffen. Oder Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuer genannt sind.
Ein wichtiger Unterschied: ...

Betreuer werden vom Gericht benannt und kontrolliert. Falls weder eine Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung vorliegen, wird vom Gericht ein fremder Betreuer bestellt.

Patientenverfügung:
Jeder Mensch - gleich welchen Alters - kann unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation kommen, in der er selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann. Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wie auch die Pflegekräfte daran gebunden. Ist ein/e Betreuer/in oder ein/e Bevollmächtigte/r als Vertreter/in vorhanden, hat er oder sie dem Willen der Patientin oder des Patienten lediglich Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Frau Rechtanwältin Karin M. Schmidt hatte diese trockene Themen in einem sehr informativen und kurzweiligen Vortrag behandelt. Mit vielen Beispielen hatte sie ihren Vortag lebendig gestaltet. Circa 20 Gäste waren von dem Informationsabend begeistert und konnten auch ihre Fragen zu den Themen stellen.

Harald Seywald
ÄwiR (Älter werden in Rieselfeld)

Anmerkung der Redaktion: Kostenlose Vorlagen finden sich hier auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz: https://www.bmj.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html